Reglement über die Installation und den Parallelbetrieb von Energieerzeugungsanlagen

Reglement über die Installation und den Parallelbetrieb von EEA Schwarzenbach

Ein wichtiger Tätigkeitsbereich der Dorfkorporation Schwarzenbach ist die Versorgung mit elektrischer Energie im Korporationsgebiet. Dazu gehört der Bau, Betrieb und Unterhalt des Elektrizitätsleitungs­netzes und deren Anlagen. Eine weitere Aufgabe ist die Versorgung der Kunden mit elektrischer Energie. Diese kauft der Verwaltungsrat bei Energieproduzenten, Stromhändlern oder Netzbetreibern ein und verkauft diese dann an den Endkunden der Korporation weiter.

In den vergangenen Jahren hat sich die Entwicklung der Stromproduktion gewandelt. Von der dezen­tralen Erzeugung hin zu der regionalen Stromproduktion. Das heisst, die Produktion wird verlagert nahe zum Konsumenten und Verbraucher. Auch in unserem Versorgungsgebiet sind Energieerzeugungs­anlagen entstanden und an das Versorgungsnetz der Dorfkorporation angeschlossen worden. Das eidgenössische Stromversorgungsgesetz (SVG) verpflichtet die Stromnetzverteiler die Anlagen an das Verteilnetz anzuschliessen und die überschüssige Energie abzunehmen und zu vergüten.

Die ElCom hat in den letzten Jahren diverse neue Änderungen und Weisungen erlassen. So zum Beispiel die Eigenverbrauchsgemeinschaft oder den Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz).

Der Verwaltungsrat der Dorfkorporation Schwarzenbach hat nun die veralteten, nicht mehr zeitgemässen Unterlagen für den Anschluss einer Energieerzeugungsanlage komplett überarbeitet und den neusten Gesetzgebigkeiten angepasst. Das neue Reglement über die Installation und den Parallelbetrieb von Energieerzeugungsanlagen umfasst 49 Seiten und ist sehr umfangreich verfasst.

Dieses Reglement regelt die Installation, die Anschlussbedingungen und allfällige spezielle Abnahme­verträge unter Berücksichtigung der Beschlüsse, Verordnungen, Gesetze, Weisungen usw. des Kantons St.Gallen und des Bundes für Energieerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb.

Der Verwaltungsrat verabschiedete das neue Reglement am 25. September 2018 und unterstellt es nun dem fakultativen Referendum.

Referendumsvorlage