Pauschalpreise für die Erschliessung der Liegenschaften mit dem Energieträger Erdgas im Versorgungsgebiet der Dorfkorporation Schwarzenbach
Gestützt auf das Erdgasreglement vom 18. Juli 2006
VI. Beiträge und Gebühren
2. Hausanschlussbeitrag, Art. 34 erlässt der Verwaltungsrat per 1. September 2019 folgende Erschliessungskosten:
Leitungslänge
Ab Parzellengrenze bis Innenkante Hauseinführung bis 5 Meter Pauschal Fr. 2’500.-
Ab Parzellengrenze bis Innenkante Hauseinführung bis 10 Meter Pauschal Fr. 3’500.-
Ab Parzellengrenze bis Innenkante Hauseinführung bis 20 Meter Pauschal Fr. 4’500.-
Ab Parzellengrenze bis Innenkante Hauseinführung über 20 Meter werden die Erschliessungskosten durch den Verwaltungsrat individuell festgelegt.
Die Leitungsführung werden durch die Organe der Dorfkorporation festgelegt und mit dem Grundeigentümer besprochen.
Zu den Erschliessungskosten wird noch der einmalige Hausanschlussbeitrag gemäss Art. 34 fällig.
a) für die erste Einheit Fr. 1’400.-
b) für jede weitere Einheit in derselben Liegenschaft Fr. 350.-
Alle Erschliessungs- und Anschlussbeiträge werden exklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen.
In diesen Pauschalkosten sind folgende Arbeiten enthalten:
Bauseitige Leistungen:
Sämtliche interne Installationen ab der Hauseinführung gehen zu Lasten Grundeigentümer