Gas Liegenschaftserschliessung

Pauschalpreise für die Erschliessung der Liegenschaften mit dem Energieträger Erdgas im Versorgungsgebiet der Dorfkorporation Schwarzenbach

Gestützt auf das Erdgasreglement vom 18. Juli 2006

VI. Beiträge und Gebühren

2. Hausanschlussbeitrag, Art. 34 erlässt der Verwaltungsrat per 1. September 2019 folgende Erschliessungskosten:

Leitungslänge
Ab Parzellengrenze bis Innenkante Hauseinführung bis   5 Meter Pauschal Fr. 2’500.-

Ab Parzellengrenze bis Innenkante Hauseinführung bis 10 Meter Pauschal Fr. 3’500.-

Ab Parzellengrenze bis Innenkante Hauseinführung bis 20 Meter Pauschal Fr. 4’500.-

Ab Parzellengrenze bis Innenkante Hauseinführung über 20 Meter werden die Erschliessungskosten durch den Verwaltungsrat individuell festgelegt.
Die Leitungsführung werden durch die Organe der Dorfkorporation festgelegt und mit dem Grund­eigentümer besprochen.

Zu den Erschliessungskosten wird noch der einmalige Hausanschlussbeitrag gemäss Art. 34 fällig.
a) für die erste Einheit Fr. 1’400.-
b) für jede weitere Einheit in derselben Liegenschaft Fr. 350.-

Alle Erschliessungs- und Anschlussbeiträge werden exklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen.

In diesen Pauschalkosten sind folgende Arbeiten enthalten:

  • Entfernung der Verbundsteine, Belag oder ähnlicher Oberschicht
  • Sämtliche Grabarbeiten in der Parzelle
  • Allfällige Erdbohrung
  • Kernbohrung mit dem Wanddurch­bruch und der Abdichtung
  • Die Erdgasleitung mit den technischen Komponenten bis zum Abstellhahn im Gebäude (Innenkante)
  • Die Druckproben und die Installation des Erdgaszählers
  • Sämtliche Nebenkosten / Bauleitung Abrechnung / Einmessen und Plannachführung / allfällige  Bewilligungsgebühren / Geometerkosten
  • Die nötigen Wiederherstellungskosten in der Parzelle infolge der Bauarbeiten / Belag einbauen / diverse Gartenarbeiten

Bauseitige Leistungen:
Sämtliche interne Installationen ab der Hauseinführung gehen zu Lasten Grundeigentümer