Energieverordnung – Gasheizungen sind weiterhin erlaubt – 6. April 2021

Am 6. April 2021 wurde die Energieverordnung von der Gesamtregierung des Kanton St.Gallen verabschiedet und offiziell durch die Staatskanzlei kommuniziert.

Gasheizungen sind in der Energieverordnung weiterhin erlaubt. Es können weiterhin neue Gasheizungen bei Liegenschaften erstellt und bei bestehenden Liegenschaften auch ersetzt werden.

Wichtig ist hier das Erstellungsjahr der Liegenschaft. Wenn die Liegenschaft nach dem Jahr 1991 erstellt wurde, kann die Heizung problemlos durch eine Neue ersetzt werden. Wurde die Liegenschaft vor 1991 erstellt, haben die Grundeigentümer gewisse Auflagen zu erfüllen.

Mit einem Nachweis, den wir als Dorfkorporation Schwarzenbach dem Grundeigentümer aushändigen und den Anteil von 20% erneuerbarem Gas (Biogas) bestätigen, kann die Heizung ebenfalls ersetzt werden.

Unabhängig vom eingesetzten Heizungssystem, braucht der Liegenschaftsbesitzer einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK). Mit dem GEAK wird der Ist-Zustand der Liegenschaft beurteilt und verschiedene Sanierungsmassnahmen geplant.

Die Dorfkorporation Schwarzenbach wird in Zukunft unabhängig vom neuen Gesetz sowieso einen Anteil erneuerbares Gas (Biogas) in ihrem Lieferportfolio vorweisen. Dazu sind in letzter Zeit verschiedene Gespräche mit diversen Handelsstellen geführt worden.

Planen Sie in nächster Zeit eine Heizungssanierung ist es ratsam die Baubewilligung noch vor dem 1. Juli 2021 bei der Politischen Gemeinde Jonschwil einzureichen. Somit können Sie sicher gehen, dass der Ersatz der Heizung nach dem jetzigen Recht abgehandelt wird.

Gerne können Sie sich auch an uns wenden, wir beraten und unterstützen Sie bei Fragen rund um die Energielieferung und den Heizungsersatz.

Dorfkorporation Schwarzenbach
Poststrasse 1
9536 Schwarzenbach
Telefon: 071 923 87 07
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